§57a- Überprüfung
Service laut Hersteller-Angaben
Wir führen ausschließlich Servicearbeiten laut Herstellerangaben durch.
Definition
Bei der § 57a-Begutachtung / „Pickerlüberprüfung“ wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs nach dem aktuellen Stand der Technik überprüft.
Grund
Dies dient nicht zur eigenen Sicherheit, sowie zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.








Ihr Mechaniker des Vertrauens.
„Die §57a-Überprüfung – besser bekannt als ‘Pickerl’ – ist mehr als nur eine Pflicht. Sie stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist und einwandfrei funktioniert. So schützen Sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Bei uns wird Ihr Auto gründlich geprüft – professionell, zuverlässig und nach den neuesten Standards der Technik!“
– KFZ Mechaniker